Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Öffnungszeiten

07:00-08:30 Uhr: Bringzeit Krippe/Kindergarten
07:00-08:00 Uhr: Frühdienst (Schüler)

Die Schulkindbetreuung beginnt je nach Unterrichtsende.

Unsere Einrichtung ist höchstens 30 Tage im Jahr geschlossen. Eine Betreuung der Schulkinder in den Schulferien ist möglich.

 

 

Zusätzliche Informationen zum Beitrag

Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen
Der Freistaat Bayern übernimmt für die gesamte Kindergartenzeit bis zu einem Beitrag in Höhe von 100 € pro Kind und Monat den Kindergartenbeitrag. Dies gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Beantragung erfolgt durch den Träger der Einrichtung.

Einführung des Bayerischen Krippengeldes
Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 € gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 € pro weiteres Kind gewährt. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller (Eltern).

Im Beitrag sind das Spielgeld in Höhe von 3,60 €/Monat und das Getränkegeld in Höhe von 3,00 €/Monat enthalten.
Das Mittagessen kostet 2,80 € pro Tag und die Lieferung erfolgt über Lutz-Catering.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie eine Einrichtung des Trägers gleichzeitig, so wird der Elternbeitrag für das zweite Kind um 50% ermäßigt. Für jedes weitere Kind wird kein Betrag erhoben.